Hat der Makler das Exposé mit der Widerrufsbelehrung übersandt, beginnt die Widerrufsfrist. Vermittelt der Makler innerhalb dieser Zeit erfolgreich eine Immobilie, erfüllt er also die Vertragsbedingungen und der Interessent verliert sein Widerrufsrecht. Theoretisch müsste bei Widerspruch der Vertrag rückabgewickelt werden – zum Beispiel Zahlungen zurückgezahlt werden – bei einem Immobilienvertrag ist das jedoch nicht so einfach.