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Tippgeberprogramm

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte? Wir zahlen 10 % Provision.

Ein Hinweis genügt. Wird daraus ein Verkauf, bekommen Sie zehn Prozent unserer Nettoprovision – bei einem Haus für 400.000 € sind das 2.400 €.

10 %der Nettoprovision
2 Min.für den Hinweis
0 €Risiko für Sie
Immobilienmakler (IHK) Rund 10 Jahre in der Region 4,9 bei Google

Um was für eine Immobilie geht es?

1 / 4
1Hinweis gebenOrt und Art der Immobilie genügen – in zwei Minuten erledigt.
2Wir übernehmenZurückhaltend, ohne Verkaufsdruck – auf Wunsch ohne Ihren Namen.
3Prämie erhaltenNach dem Notartermin überweisen wir Ihren Anteil mit Abrechnung.

Was dabei herauskommt

Rechnen Sie selbst nach.

Schieben Sie auf den ungefähren Wert der Immobilie. Sie erhalten 10 % unserer Nettoprovision – egal, ob Sie den Kontakt selbst herstellen oder uns die Daten geben.

Verkaufspreis
400.000 €
100.000 €1,5 Mio. €

Auch Vermietungen zählen. Führt Ihr Hinweis zu einer Vermietung über uns, erhalten Sie pauschal 100 €.
Ihre Prämie
2.400 €
Beispiel – bei erfolgreichem Verkauf über uns
Hinweis abgeben

Wer uns Hinweise gibt

Die besten Tipps kommen selten von Maklern.

Wer beruflich oder privat viel mit Menschen zu tun hat, erfährt früher von einem Verkauf als jede Anzeige.

Nachbarn und Bekannte

Sie wissen zuerst, wenn ein Haus leer steht, jemand ins Heim zieht oder eine Erbengemeinschaft sich nicht einig wird.

Handwerker und Dienstleister

Wer ein Bad saniert oder ein Dach prüft, hört oft schon Monate vorher, dass verkauft werden soll.

Berater und Verwalter

Steuerberater, Rechtsanwälte, Hausverwaltungen und Betreuer begleiten genau die Situationen, in denen verkauft wird.

Sechs Anlässe, bei denen verkauft wird

Sie müssen niemanden ausfragen. Meistens erzählen die Leute es von selbst – man muss nur zuhören.

  • Ein ErbfallMehrere Erben, ein Haus – das endet fast immer im Verkauf.
  • Trennung oder ScheidungDie gemeinsame Immobilie muss auseinandergerechnet werden.
  • Das Haus ist zu groß gewordenKinder ausgezogen, Treppen beschwerlich, Garten zu viel Arbeit.
  • Umzug aus beruflichen GründenNeue Stelle in einer anderen Stadt, oft unter Zeitdruck.
  • Eine Sanierung, die keiner mehr willHeizung, Dach, Fenster – und die Rechnung steht im Raum.
  • Eine vermietete Wohnung macht MüheVerwaltung, Mieterwechsel, Nebenkosten – irgendwann reicht es.

Wie es weitergeht

Von Ihrem Hinweis bis zur Prämie.

Sie wissen bei jedem Schritt, wo Ihr Hinweis steht – auch wenn am Ende nichts daraus wird.

01

Sie geben den Hinweis

Ort und Art der Immobilie genügen. Ob Sie selbst mit dem Eigentümer sprechen oder uns die Kontaktdaten geben, entscheiden Sie im Formular.

Zwei Minuten
02

Wir melden uns

Kurze Rückmeldung, ob der Hinweis für uns passt. Erst danach passiert irgendetwas Richtung Eigentümer.

Innerhalb eines Werktags
03

Wir nehmen Kontakt auf

Zurückhaltend, ohne Verkaufsdruck, mit einer kostenlosen Bewertung als Einstieg. Auf Wunsch bleibt Ihr Name ungenannt.

In den Tagen darauf
04

Sie erfahren, wie es ausging

Auch wenn nichts daraus wird. Sie sollen nicht raten müssen, was aus Ihrem Hinweis geworden ist.

Sobald es feststeht
05

Die Prämie kommt

Nach Notartermin und Eingang unserer Provision überweisen wir Ihren Anteil – mit nachvollziehbarer Abrechnung.

Nach Beurkundung

Gut zu wissen

Was Sie vielleicht noch fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Ein kurzer Anruf klärt das meist in fünf Minuten.

05121 9289051
10 % wovon genau?

Von unserer gesamten Nettoprovision aus dem Geschäft – also von dem, was wir ohne Mehrwertsteuer tatsächlich erhalten, nicht vom Kaufpreis. Bei einem Haus für 400.000 € sind das typischerweise rund 2.400 € für Sie. Der Rechner oben zeigt den Wert für jeden Preis; die genaue Höhe richtet sich nach dem Honorar, das für das jeweilige Objekt vereinbart wird.

Zählen auch Vermietungen?

Ja. Führt Ihr Hinweis dazu, dass wir eine Wohnung oder ein Haus vermieten, zahlen wir pauschal 100 €. Der Aufwand ist dort kleiner als beim Verkauf, deshalb ein fester Betrag statt eines Prozentsatzes. Die Voraussetzungen sind dieselben: Der Kontakt muss neu für uns sein, und es muss tatsächlich zu einem Mietvertrag über uns kommen.

Gilt das auch, wenn ich mit dem Eigentümer verwandt bin?

Leider nicht. Ausgeschlossen sind der Eigentümer selbst und Personen, die ihm nahestehen – Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Angehörige desselben Haushalts, Miteigentümer und Erbengemeinschaften. Der Grund ist nicht Misstrauen: Wir erheben Provision von Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe, und eine Prämie an eine nahestehende Person wäre rechtlich eine Ungleichbehandlung, die unseren Provisionsanspruch gefährden würde. Für die Nachbarin, den Steuerberater oder den Handwerker gilt das selbstverständlich nicht.

Wann genau habe ich Anspruch darauf?

Wenn Ihr Hinweis uns zu einem Eigentümer führt, den wir noch nicht kannten, daraus ein Maklerauftrag entsteht und die Immobilie beurkundet verkauft wird. Kommt es nicht zum Verkauf, entsteht Ihnen kein Nachteil – aber eben auch keine Prämie.

Muss ich dem Eigentümer vorher Bescheid sagen?

Wenn Sie uns seine Kontaktdaten geben: ja. Wir fragen das im Formular ausdrücklich ab, weil wir niemanden anrufen, der nichts davon weiß. Ist Ihnen das unangenehm, wählen Sie den anderen Weg – dann bekommen Sie Unterlagen von uns, die Sie selbst weitergeben können.

Erfährt der Eigentümer, dass der Hinweis von mir kam?

Nur wenn Sie das möchten. Schreiben Sie es ins Nachrichtenfeld, und wir nennen Ihren Namen nicht. Fragt er uns allerdings direkt, woher wir seine Daten haben, müssen wir ihm das beantworten – das schreibt die Datenschutzgrundverordnung so vor.

Muss ich die Prämie versteuern?

In aller Regel ja, als sonstige Einkünfte. Wir stellen Ihnen eine Abrechnung aus, mit der Ihr Steuerberater arbeiten kann. Wie es in Ihrem Fall genau aussieht, können wir Ihnen nicht sagen – das ist eine Frage an Ihren Steuerberater, nicht an uns.

Ich bin angestellt. Darf ich das überhaupt?

Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrer Position ab. Wenn Sie Hinweise aus Ihrer beruflichen Tätigkeit heraus geben, klären Sie es bitte vorher mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind – wir finden dann einen Weg, der für alle sauber ist.

Wie oft darf ich das machen?

Gelegentliche Hinweise sind unproblematisch. Wenn Sie regelmäßig und planmäßig vermitteln möchten, brauchen Sie dafür eine eigene Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Dann sprechen wir besser einmal persönlich über eine richtige Kooperation.

Noch unsicher?

Passt Ihr Hinweis? Fragen Sie uns einfach.

Ein kurzes Gespräch kostet nichts und klärt in fünf Minuten, ob sich die Sache lohnt – für Sie und für uns.