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Teilnahmebedingungen Tippgeberprogramm – Germerott Immobilien

Germerott Immobilien

Teilnahmebedingungen für das Tippgeberprogramm

Diese Bedingungen regeln, wann für einen Hinweis auf eine verkaufsbereite Immobilie eine Prämie entsteht und wie sie berechnet wird.

§ 1 Wer diese Bedingungen stellt

Anbieter des Tippgeberprogramms ist Germerott Immobilien, Bernhard-Uhde-Straße 33, 31137 Hildesheim (im Folgenden „wir"). Diese Bedingungen gelten für alle Hinweise, die über das Formular auf unserer Website, per E-Mail, telefonisch oder mündlich an uns herangetragen werden.

Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Hinweises auf unserer Website veröffentlicht war. Das Datum der aktuellen Fassung finden Sie am Ende dieser Seite.

§ 2 Wer teilnehmen kann

Teilnehmen kann jede natürliche oder juristische Person ab 18 Jahren. Ausgeschlossen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Handelsvertreter sowie Personen, die mit uns gesellschaftsrechtlich verbunden sind.

Stehen Sie in einem Anstellungs- oder Auftragsverhältnis, in dem die Annahme einer solchen Prämie unzulässig sein könnte, klären Sie das bitte vorher mit Ihrem Arbeit- oder Auftraggeber. Wir dürfen und können diese Prüfung nicht für Sie übernehmen.

Nicht teilnahmeberechtigt sind außerdem der Eigentümer der gemeldeten Immobilie selbst, dessen Miteigentümer sowie Personen, die dem Eigentümer persönlich oder wirtschaftlich so nahestehen, dass die Prämie wirtschaftlich ihm selbst zugutekäme. Dazu zählen insbesondere

  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
  • Verwandte in gerader Linie – Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel – sowie Geschwister,
  • Angehörige desselben Haushalts,
  • gesetzliche Vertreter, Betreuer und Bevollmächtigte des Eigentümers sowie Mitglieder einer Erbengemeinschaft, zu der die Immobilie gehört,
  • Gesellschafter und Geschäftsführer, wenn der Eigentümer eine Gesellschaft ist.
Warum dieser Ausschluss Eine Prämie an eine dem Verkäufer nahestehende Person wäre wirtschaftlich eine Minderung der Verkäuferprovision. Da wir Provision von beiden Vertragsparteien in gleicher Höhe erheben, würde das gegen § 656c BGB verstoßen und unseren Provisionsanspruch insgesamt gefährden. Der Ausschluss schützt deshalb beide Seiten.
Gelegentlich, nicht gewerbsmäßig Das Programm richtet sich an gelegentliche Hinweise aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld. Wer planmäßig und wiederholt Immobiliengeschäfte vermittelt, benötigt dafür eine eigene Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. In diesem Fall sprechen Sie uns bitte an – wir schließen dann eine gesonderte Kooperationsvereinbarung.

§ 3 Was ein Hinweis ist

Ein Hinweis im Sinne dieser Bedingungen ist die Benennung einer konkreten Immobilie samt Ort, verbunden mit der Angabe, dass ein Verkauf beabsichtigt ist oder in Betracht kommt.

Sie können den Hinweis auf zwei Wegen geben:

  1. Sie sprechen selbst mit dem Eigentümer. Wir stellen Ihnen Unterlagen und einen persönlichen Link zur Verfügung, den Sie weitergeben. Der Anspruch entsteht, wenn der Eigentümer sich daraufhin bei uns meldet und dieser Kontakt Ihrem Hinweis zuzuordnen ist.
  2. Sie übermitteln uns die Kontaktdaten des Eigentümers. Das ist nur zulässig, wenn Sie zuvor mit ihm gesprochen haben und er mit der Weitergabe und unserer Kontaktaufnahme einverstanden ist. Diese Bestätigung fragen wir im Formular ausdrücklich ab.

§ 4 Wann ein Anspruch entsteht

Ein Anspruch auf die Prämie entsteht, wenn alle vier folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Ihr Hinweis war für uns neu im Sinne von § 5.
  2. Zwischen uns und dem Eigentümer kommt ein Maklervertrag über die benannte Immobilie zustande.
  3. Die Immobilie wird notariell beurkundet verkauft und der Kaufvertrag wird wirksam – oder, im Fall einer Vermietung, es kommt ein wirksamer Mietvertrag zustande.
  4. Wir vereinnahmen aus diesem Verkauf tatsächlich eine Provision.

Entfällt eine dieser Voraussetzungen – etwa weil der Kaufvertrag rückabgewickelt wird oder unsere Provision nicht gezahlt wird –, entsteht kein Anspruch. Bereits ausgezahlte Beträge sind in diesem Fall zurückzuerstatten.

§ 5 Wann kein Anspruch entsteht

Kein Anspruch besteht, wenn uns der Eigentümer oder die Immobilie bereits bekannt war. Das ist insbesondere der Fall, wenn

  • der Eigentümer zum Zeitpunkt Ihres Hinweises bereits in unserer Kundenverwaltung erfasst war,
  • wir die Immobilie bereits im Bestand hatten, bewertet oder besichtigt hatten,
  • bereits ein Kontakt zwischen uns und dem Eigentümer bestand oder ein Termin vereinbart war, oder
  • die Immobilie zum Zeitpunkt Ihres Hinweises öffentlich inseriert war.

Auf Ihre Nachfrage teilen wir Ihnen mit, ob ein Hinweis aus einem dieser Gründe nicht gewertet wurde. Der Zeitpunkt Ihres Hinweises ergibt sich aus dem Eingang bei uns; bei Hinweisen über das Formular wird er automatisch protokolliert.

§ 6 Höhe der Prämie

Die Prämie beträgt 10 % unserer gesamten Nettoprovision aus dem vermittelten Verkauf. Nettoprovision ist die Provision ohne Umsatzsteuer, die wir aus diesem Geschäft tatsächlich vereinnahmen – unabhängig davon, von welcher Vertragspartei sie gezahlt wird. Erhalten wir sowohl von der Käufer- als auch von der Verkäuferseite eine Provision, werden beide Beträge zusammengerechnet.

Vereinbaren wir mit dem Eigentümer eine reduzierte Provision oder wird nachträglich ein Nachlass gewährt, mindert sich die Prämie entsprechend. Der auf unserer Website gezeigte Rechner dient der Veranschaulichung; maßgeblich ist die Abrechnung nach dem tatsächlichen Geschäft.

Führt Ihr Hinweis nicht zu einem Verkauf, sondern zu einer Vermietung über uns, beträgt die Prämie pauschal 100 €. Die Voraussetzungen nach § 4 und § 5 gelten entsprechend, wobei an die Stelle des Kaufvertrags der wirksam zustande gekommene Mietvertrag tritt.

Der Anspruch besteht einmalig je Immobilie und Vorgang.

§ 7 Fälligkeit und Auszahlung

Die Prämie wird fällig, sobald unsere Provision vollständig bei uns eingegangen ist. Wir zahlen innerhalb von 14 Tagen danach auf ein von Ihnen benanntes Konto aus.

Für die Auszahlung benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung. Sie erhalten von uns eine Abrechnung, aus der sich die Berechnung nachvollziehen lässt.

§ 8 Mehrere Hinweise auf dieselbe Immobilie

Gehen zu derselben Immobilie mehrere Hinweise ein, ist der zeitlich erste maßgeblich. Eine Aufteilung der Prämie findet nicht statt.

§ 9 Gültigkeitsdauer

Ein Hinweis wirkt für zwölf Monate ab Eingang. Kommt innerhalb dieses Zeitraums kein Maklervertrag über die benannte Immobilie zustande, entfällt der Anspruch. Ein erneuter Hinweis nach Ablauf dieser Frist ist möglich, sofern die Voraussetzungen nach § 5 dann noch vorliegen.

§ 10 Steuern

Die Prämie wird brutto ausgezahlt. Für die steuerliche Behandlung sind Sie selbst verantwortlich; in der Regel handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, rechnen Sie bitte mit Umsatzsteuerausweis ab. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung.

§ 11 Daten des Eigentümers

Übermitteln Sie uns Kontaktdaten eines Eigentümers, versichern Sie, dass Sie mit dieser Person gesprochen haben und sie mit der Weitergabe und unserer Kontaktaufnahme einverstanden ist.

Wir informieren den Eigentümer bei der ersten Kontaktaufnahme darüber, dass uns seine Daten von dritter Seite zugegangen sind, wie es Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung vorsieht. Auf Ihren Wunsch nennen wir Ihren Namen dabei nicht. Fragt der Eigentümer ausdrücklich nach der Herkunft seiner Daten, sind wir allerdings gesetzlich verpflichtet, ihm dies zu beantworten.

§ 12 Umgang mit Ihren Daten

Ihre Angaben verarbeiten wir zur Bearbeitung des Hinweises und zur Abwicklung einer etwaigen Prämie. Einzelheiten und Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Werbliche E-Mails erhalten Sie von uns nur, wenn Sie dem gesondert zugestimmt haben. Eine solche Zustimmung ist für die Teilnahme am Programm nicht erforderlich.

§ 13 Änderung und Ende des Programms

Wir können das Programm jederzeit ändern oder beenden. Für Hinweise, die uns vor der Änderung oder Beendigung zugegangen sind, gelten die Bedingungen in der Fassung fort, die zum Zeitpunkt des Hinweises veröffentlicht war. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr.

Stand: [DATUM EINSETZEN] · Germerott Immobilien, Bernhard-Uhde-Straße 33, 31137 Hildesheim · Telefon 05121 – 92 890 51 · info@germerott-immobilien.de

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